Die Beratung der Mitglieder stand 2016 im Focus bei Haus & Grund Eigentümerschutz-Gemeinschaft Neheim-Hüsten.
Für den 2. Vorsitzenden und Geschäftsführer Wilfried Gothe standen 895 Beratungen im Aufgabenbuch.
Diese teilten sich in 453 persönliche und 442 Telefonberatungen.
„Es waren 106 Beratungstage. Dass sind im Durchschnitt acht Beratungen pro Tag. Das zeigt uns, dass unsere Mitglieder uns vertrauen
und unser Knowhow sehr schätzen“, betont Gerd Schulte, Vorsitzende H&G-Neheim-Hüsten.
Die häufigsten Fragen drehten sich um Betriebskosten, Zahlungsverzug, Mietvertragsangelegenheiten, Nachbarschaftsrecht, Mietspiegel, Eigentumsangelegenheiten, Bonitätsauskünfte, Verträge, Kündigungen und Mieterhöhungen.
Außerdem hatte die Vereinssekretärin 869 Mitgliederkontakte bei einem Mitgliederbestand von 1123 bis Dezember 2016.
Gothe ergänzte seinen Geschäftsbericht: „In den ersten Monaten 2017 konnten wir schon 21 Neuaufnahmen verzeichnen.“
freut sich Gothe.
Besonderen Beratungsbedarf hatte das Urteil des Bundesgerichtshofes vom 18. März 2015 bezüglich der Schönheitsreparaturen
sowie die neue Rauchmelderpflicht und das Meldegesetz vom 1. November 2015.
„Viele Vermieter haben den Einbau der Rauchmelder noch gar nicht vorgenommen“, stellt Schulte fest.
Er rät den Hauseigentümern dringend dieser Verpflichtung nachzukommen. Dabei machte er deutlich, dass etwa 500 Menschen an den Folgen eines Wohnungsbrandes sterben.
Zwei Drittel davon werden im Schlaf vom Feuer überrascht.
Beim Meldegesetz ist nur noch die Vermieterbescheinigung beim Einzug erforderlich.
„Damit muss sich der Mieter innerhalb von zwei Wochen nach Einzug beim zuständigen Einwohnermeldeamt anmelden“, so Gothe.
Schulte teilte mit, dass H&G-Neheim-Hüsten ein gefragter Gesprächspartner ist: „Unsere Meinung und Erfahrung ist bei Funk- und Printmedien in der Region wichtig.“
Schulte war erfreut darüber, dass die Gruppe der H&G-Vorteilspartner mit Rechtsanwalt und Notar Thorsten Werner, Steuerberater Kai Stiefermann und die Verbraucher-Zentrale (Energieberatung) erweitert werden konnte.
Gothe bemängelte die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 5. Oktober 2016.
„Bisher musste die Miete bis zum 3. Werktag eines Monats auf dem Konto des Vermieters sein. Jetzt kann es sein, dass sie erst am 5. oder 6. Werktag verbucht wird.“
Kassierer Willi Hartwig präsentierte wieder einen sehr soliden Kassenbericht. Der von den Kassenprüfern sehr positiv gelobt wurde.
Bei den Wahlen wurde Wilfried Gothe einstimmig als 2. Vorsitzende in seinem Amt bestätigt. Neue Besitzer wurden Thorsten Werner und Christin Born.
Dirk Ufer und Maria Couto gehören zum Kassenprüferteam.
Im Anschluss an die Generalversammlung hielt Rechtsanwalt und Geschäftsführer des Landesverbandes Haus & Grund Westfalen e.V. Hagen Tim Treude einen Vortrag über die „Wirksame Übertragung der Schönheitsreparaturverpflichtung auf den Mieter. Da bestätigte sich, dass es bei diesem Thema immer noch ein hoher Beratungsbedarf besteht.