Generalversammlung 2018


Der Vorstand von Haus & Grund Neheim-Hüsten mit dem Geschäftsführer des Landesverbandes, Rechtsanwalt Tim Treude (2. von links). Foto: KHK
Der Vorstand von Haus & Grund Neheim-Hüsten mit dem Geschäftsführer des Landesverbandes, Rechtsanwalt Tim Treude (2. von links). Foto: KHK

Die Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus+Grund Neheim-Hüsten hielt ihre Generalversammlung im „1220 Schwiedinghauser“ ab, zu der der Vorsitzende Gerd Schulte besonders den Referenten des Abends, Rechtsanwalt Tim Treude, Geschäftsführer des Landesverbandes Haus & Grund Westfalen Hagen, willkommen hieß.

Treude beleuchtete nach Abschluss der Regularien die geplanten Gesetzesänderungen im Immobilienrecht und mögliche Auswirkungen für die Hauseigentümer.

 

Kooperationsgemeinschaft mit der Verbraucherzentrale

 

Der 2. Vorsitzende und Geschäftsführer Wilfried Gothe gab den Geschäftsbericht 2017 ab und wies darauf hin, dass man auf Ortsebene im November letzten Jahres eine Kooperationsgemeinschaft mit der Verbraucherzentrale NRW eingegangen sei.

Seitdem halte der Energieberater der Verbraucherzentrale, Dipl. Ing. Carsten Peters, monatlich in der Neheimer Geschäftsstelle am Engelbertplatz eine Sprechstunde ab. Diese etwa 30-minütige Beratung sei kostenlos, erfordere aber eine Terminvereinbarung. Auch mit Rechtsanwalt Thorsten Werner bestehe eine Kooperationsvereinbarung.

 

„Haupttätigkeit lag in der Beratung unserer Mitglieder“

 

„Wie auch in den Vorjahren lag unsere Haupttätigkeit in der Beratung unserer Mitglieder.

Im Mietrecht waren wir behilflich vom Vertragsabschluss bis zur Kündigung“, so Wilfried Gothe.

Und: Nach wie vor liege ein besonderer Streitpunkt bei den Betriebskostenabrechnungen. Hier sei dringend geraten, „unsere Hilfe in Anspruch zu nehmen“. Man sei auch gern bereit, gegen Entgelt die Nebenkostenabrechnungen nach den strengen gesetzlichen Anforderungen zu erstellen.

Gothe: „Es geht also immer um Dienstleistungen“

Im Wohnungseigentumsrecht erstrecke sich der Beratungsbedarf auf Teilungserklärungen, Wohngeldabrechnungen und

 

Abhaltung von Eigentümerversammlungen

 

Im Nachbarschaftsrecht gehe es häufig um Einfriedungen, Anpflanzungen oder Grenzabstände. Auch werde häufig die Prüfung von Gebühren und Beiträgen der Städte und Gemeinden in Anspruch genommen. „Es geht also immer um Dienstleistungen für die Mitglieder“, betont Gothe.

 

Eine starke Interessenvertretung ist wichtig

 

Sehr wichtig sei die Mitgliedschaft zur Organisation der Haus- und Grundeigentümer, die sich um die wohnungspolitischen Aspekte des privaten Wohnungs- und Grundeigentümers kümmert.

Eine starke Interessenvertretung sei wichtig und in der Lage, auf Fraktionen und Ministerialbürokratie einzuwirken. Die Kraft einer Interessengemeinschaft werde natürlich bestimmt durch die Anzahl der Mitglieder.

707 Beratungen im vergangenen Jahr

Gothe forderte deshalb alle auf, neue Mitglieder zu werben. Der Bekanntheitsgrad werde auch durch Anzeigen in den Printmedien erhöht. In seiner Funktion als Geschäftsführer habe er im vergangenen Jahr 707 Beratungen durchgeführt - 347 persönliche und 360 per Telefon. Aktuell habe der Ortsverband 1 140 Mitglieder.

An die Erneuerung der Energieausweise denken

 

Gerd Schulte als Vorsitzender bestätigt

Wiederwahl hieß es für Gerd Schulte (1. Vorsitzender) und für Beisit­zer Klaus Fischer.

Zum neuen Beisitzer wurde Georg Rüther, als Nachfolger von Frank Baudij, gewählt.

Erinnert wurde an den früheren Geschäftsführer Heinrich Münster­mann, der kürzlich im Alter von 98 Jahren verstarb.

Gothe wies auch darauf hin, dass die Energieausweise erneuert werden müssen, die es seit 2007 gibt. Für ältere Wohngebäude (Baujahr bis 1965) folgt die Verpflichtung in 2008.

Seit 2009 sind Energieausweise für alle Wohngebäude Pflicht und müssen interessierten Käufern oder Mietern vorgelegt werden. Wenn das Haus vermietet ist, bestehe aber keine Verpflichtung, einen neuen Energieausweis vorzulegen.

  

Die Kassenlage ist zufriedenstellend

 

Nur bei Verkauf des Hauses, bei Neuvermietung/-verpachtung oder bei Modernisierung könne ein Energieausweis erforderlich sein, um die Einhaltung der EnEV-Anforderungen nachzuweisen. Baudenkmäler seien von der Energieausweispflicht ausgenommen.

Für den erkrankten Kassierer Willi Hartwig verlas Wilfried Gothe den Kassenbericht. Fazit: Die Kassenlage ist zufriedenstellend. Zum Teil wegen gesetzlicher Auflagen musste eine moderate Beitragsanpassung vorgenommen werden, die mehrheitlich genehmigt wurde.

 

Text und Bild: Karl-Heinz Keller - Westfalenpost Arnsberg-Sundern